Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Motorrad Berlage GmbH, – nachfolgend Anbieter genannt – und dem Kunden, welche über Bachstr. 12, 33178 Borchen, Deutschlanddie Internetseite berlage.de/shop des Anbieters geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(3) Vertragssprache ist deutsch. Der vollständige Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellungüber das Online – Warenkorbsystemkönnen die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung beim Anbieter werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden nochmals per E-Mail übersandt.
Bei Angebotsanfragen, die an den Anbieter übermittelt werden, erhält der Kunde alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes per Email übersandt, welche der Kunde ausdrucken oder elektronisch sichern kann.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Produktdarstellungen des Anbieters im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(2) Der Kundekann ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben. Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot beim Anbieter ab. Der Kunde erhält zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang seiner Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.
(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher dem Kunden die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Sollte der Kunde innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.
(4)Anfragen des Kundenzur individuellen Angebotserstellung außerhalb des Online – Warenkorbsystems, die an den Anbieter übermittelt werden, sind für den Kunden unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per Email), welches der Kunde innerhalb von 5 Tagen annehmen kann.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte EMailadresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 4 Preise, Versandkosten
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über die Seite „Zahlung und Versand“ aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
(3) Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
§ 5 Zahlungs- und Versandbedingungen
(1) Die Bedingungen für Zahlung und Versand finden sich unter der gleichnamigen Schaltfläche in der Navigation.
(2) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
(3) Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird derKunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(4) Für Verbraucher ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt.
§ 6 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes
Für den Fall der Ausübung des für Verbraucher geltenden gesetzlichen Widerrufsrechtes bei Fernabsatzverträgen wird vereinbart, dass der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen hat, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
(2) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchersgewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. Diese AGB wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werdenpermanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: http://www.haendlerbund.de/agb-service.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen für die Vermietung eines Fahrzeuges
1 Vertragsgegenstand / Zustand des Fahrzeugs
1.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug vor Übernahme auf äußerliche Schäden,
Vollständigkeit der Fahrzeugpapiere und Ausrüstungsgegenstände zu prüfen. Etwaige
Beanstandungen sind dem Vermieter vor Fahrtantritt unverzüglich anzuzeigen.
1.2. Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand übergeben. Der
Mieter bestätigt, eine Einweisung in die Bedienung und den Gebrauch des Fahrzeugs erhalten
zu haben.
2 Nutzung des Fahrzeugs
2.1. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter sowie den im Mietvertrag ausdrücklich genannten
Fahrern genutzt werden. Die Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte, insbesondere die
Überlassung von Fahrzeugschlüsseln, ist untersagt. Der Mieter bleibt während der gesamten
Mietdauer für das Fahrzeug verantwortlich, unabhängig davon, ob er das Fahrzeug selbst führt
oder dieses einer anderen Person überlässt.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verkehrsverstöße sowie sonstige Ansprüche, die
während der Mietdauer durch ihn selbst oder durch jede andere Person entstehen, der er das
Fahrzeug überlassen hat.
2.2. Verboten sind: gewerbliche Personenbeförderung, Fahrschulunterricht, Teilnahme an
motorsportlichen Veranstaltungen, Verwendung des Fahrzeugs zum Abschleppen oder
Schieben anderer Fahrzeuge.
2.3. Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur zulässig, wenn der Mieter sowie etwaige berechtigte Fahrer
im Besitz einer gültigen und in der EU anerkannten Fahrerlaubnis sind.
2.4. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern
(insbesondere Verriegelung aller Türen, Schließen der Fenster, Aktivierung des
Lenkradschlosses).
2.5. Eigenmächtige Reparaturen am Fahrzeug sowie das eigenmächtige Erteilen von
Reparaturaufträgen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
2.6. Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen führen zum Verlust des
Versicherungsschutzes.
3. Mietpreis, Betriebskosten, Zahlung
3.1. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt auf Basis von 24-Stunden-Zeiträumen ab dem Zeitpunkt
der Fahrzeugübernahme. Ein Miettag umfasst jeweils 24 Stunden. Bei
Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird ein weiterer voller 24-Stunden-Zeitraum
berechnet.
3.2. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Bei
unvollständiger Betankung trägt der Mieter die Kosten für den fehlenden Kraftstoff zuzüglich
einer Betankungspauschale von EUR 29.
3.3. Alle während der Mietdauer anfallenden Betriebskosten (insbesondere Kraftstoff, Öl, AdBlue,
Frostschutz, Scheibenwaschflüssigkeit, sonstige Verbrauchsmittel) gehen zu Lasten des
Mieters.
3.4. Bei Zahlungsverzug schuldet der Mieter Verzugszinsen in Höhe von 12 % p. a. sowie eine
einmalige Mahngebühr in Höhe von EUR 10,-.
4. Mietdauer / Vertragsbeendigung
4.1. Der Mietvertrag ist auf die im Vertrag genannte Mietdauer befristet. Eine stillschweigende
Vertragsverlängerung ist ausgeschlossen.
4.2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen,
insbesondere bei Zahlungsverzug des Mieters oder begründetem Verdacht einer
Pflichtverletzung, die das Eigentum des Vermieters gefährdet.
4.3. Bei nicht fristgerechter Rückgabe bleibt der Mietvertrag bis zur tatsächlichen Rückgabe zu den
vereinbarten Bedingungen bestehen.
4.4. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der Mietdauer, so bedarf dies der ausdrücklichen
Zustimmung des Vermieters. Die Verlängerung ist erst wirksam, wenn der hierfür vereinbarte
Mietpreis vollständig bezahlt wurde.
4.5. Nutzt der Mieter das Fahrzeug über die ursprünglich vereinbarte Mietdauer hinaus, ohne dass
eine Verlängerung ordnungsgemäß vereinbart und bezahlt wurde, so handelt es sich um eine
unberechtigte Weiternutzung des Fahrzeugs.
4.6. Für sämtliche während einer solchen unberechtigten Weiternutzung eintretenden Schäden,
insbesondere auch im Falle eines Unfalls, haftet der Mieter uneingeschränkt und vollumfänglich,
unabhängig von einem bestehenden Versicherungsschutz. Ein etwaiger Versicherungsschutz
des Vermieters entfällt in diesem Fall ersatzlos.
5. Rückgabe des Fahrzeugs
5.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt ordnungsgemäß
und vollständig, einschließlich aller Fahrzeugpapiere, Schlüssel und Zubehör, zurückzugeben.
5.2. Für fehlende Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschlüssel, Zubehör oder Werkzeug haftet der Mieter
und hat die Kosten der Wiederbeschaffung zu tragen.
5.3. Eine Haftung des Vermieters für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände des Mieters wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
5.4. Das Mietfahrzeug ist vom Mieter im selben Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen
wurde. Werden bei Rückgabe Schäden festgestellt, die bei der Übergabe nicht vorhanden
waren, wird vermutet, dass diese während der Mietdauer entstanden sind. Der Mieter hat in
diesem Fall nachzuweisen, dass der Schaden nicht während seiner Mietdauer entstanden ist.
5.5. Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters,
insbesondere durch Einwurf des Fahrzeugschlüssels in eine Schlüsselbox oder durch Abstellen
des Fahrzeugs auf dem Gelände des Vermieters, so gilt das Fahrzeug erst mit der tatsächlichen
Überprüfung durch den Vermieter als zurückgegeben. Bis zur Überprüfung des Fahrzeugs haftet
der Mieter für sämtliche Schäden, Verlust oder Beschädigungen am Fahrzeug. Der Vermieter
ist berechtigt, das Fahrzeug bei nächster Gelegenheit zu überprüfen und etwaige Schäden zu
dokumentieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei einer Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Fotos vom Fahrzeug anzufertigen und dem Vermieter unverzüglich elektronisch zu übermitteln.
Die Fotos müssen zumindest folgende Ansichten umfassen: Vorderseite, Rückseite, beide
Fahrzeugseiten, Innenraum sowie den Kilometerstand und Tankfüllmenge. Der Mieter erklärt
sich damit einverstanden, dass der Vermieter zur Dokumentation des Fahrzeugzustands Fotos
oder Videoaufnahmen des Fahrzeugs anfertigt. Werden bei der Überprüfung Schäden
festgestellt, die bei der Übergabe nicht vorhanden waren, wird vermutet, dass diese während
der Mietdauer entstanden sind.
6. Versicherung und Selbstbeteiligung
6.1. Die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) stellt eine pauschale
Schadenbeteiligung des Mieters pro Schadensfall dar.
Der Vermieter ist berechtigt, den vereinbarten Selbstbehalt unabhängig von der tatsächlichen
Höhe der Reparaturkosten geltend zu machen, sofern der Schaden während der Mietdauer
entstanden ist und vom Mieter zu vertreten ist.
6.2. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere bei: vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Schadensverursachung, Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Schäden, die durch nicht
genehmigte Nutzung gemäß § 2 entstehen, sowie Schäden an oder durch Ladegut.
6.3. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die nicht von der Versicherung gedeckt sind, sowie für
den vereinbarten Selbstbehalt.
6.4. Die vereinbarte Selbstbeteiligung stellt eine Haftungsreduzierung zugunsten des Mieters dar
und gilt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Mieter sämtliche Bestimmungen des
Mietvertrags sowie dieser AGB einhält. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Schadensverursachung, bei Verstößen gegen vertragliche Pflichten, bei nicht genehmigter
Nutzung des Fahrzeugs sowie bei Verletzung der Schadenmeldepflicht entfällt eine vereinbarte
Haftungsreduzierung. In diesen Fällen haftet der Mieter für den entstandenen Schaden sowie
sämtliche Folgekosten uneingeschränkt und in voller Höhe.
7. Haftung des Mieters / Schad- und Klagloshaltung
7.1. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle während der Mietdauer am Fahrzeug entstandenen
Schäden, einschließlich solcher, die durch Dritte verursacht wurden, an die der Mieter das
Fahrzeug überlassen hat.
7.2. Die Haftung des Mieters erstreckt sich insbesondere auf: Schäden durch unsachgemäße
Behandlung, Schäden infolge von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, Schäden, für
die die Haftpflichtversicherung keine Deckung gewährt, sowie sämtliche Folgekosten aus
Unfällen (z. B. Mietausfall, Sachverständigenkosten).
7.3. Auch bei Schadensereignissen ohne Verschulden des Mieters (z. B. Steinschlag,
Reifenschäden, Motorschäden) haftet der Mieter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde. Der Mieter haftet auch für Schäden am Fahrzeug, die während der Mietdauer
durch unbekannte Dritte, insbesondere durch Parkschäden oder Vandalismus, verursacht
werden, sofern der Verursacher nicht festgestellt werden kann.
7.4. Der Vermieter ist berechtigt, Schäden am Fahrzeug auf Basis marktüblicher Reparaturkosten,
eines Kostenvoranschlags, einer Reparaturkalkulation oder eines Sachverständigengutachtens
abzurechnen. Eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeugs ist für die Geltendmachung des
Schadenersatzes nicht erforderlich.
7.5. Kann das Fahrzeug aufgrund eines während der Mietdauer entstandenen Schadens
vorübergehend nicht vermietet werden, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den daraus
entstehenden Mietausfall zu ersetzen.
Der Mietausfall wird auf Basis des für das betreffende Fahrzeug üblichen Tagesmietpreises für
die Dauer der Reparatur oder der kalkulierten Reparaturdauer berechnet.
7.6. Der Mieter haftet insbesondere für Schäden an Felgen, Reifen, Glas, Karosserie, Lack,
Innenraum, Fahrzeugzubehör sowie für durch unsachgemäße Nutzung verursachte Schäden.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Schaden durch einen Unfall, Bedienungsfehler, äußere
Einwirkung oder sonstige Umstände während der Mietdauer entstanden ist.
7.7. Der Mieter ist verpflichtet, jeden während der Mietdauer entstandenen Schaden am Fahrzeug
unverzüglich dem Vermieter zu melden, unabhängig davon, ob der Schaden durch einen Unfall,
durch eigenes Verhalten, durch Dritte oder durch sonstige Umstände entstanden ist. Unterlässt
der Mieter die unverzügliche Meldung eines Schadens oder versucht er, einen Schaden zu
verschweigen, entällt eine vereinbarte Haftungsreduzierung oder Selbstbeteiligungsregelung.
7.8. Wird während der Mietdauer ein Schaden am Fahrzeug verursacht oder festgestellt, ist der
Vermieter berechtigt, für den administrativen Aufwand der Schadensabwicklung (insbesondere
Schadensaufnahme, Dokumentation, Einholung von Kostenvoranschlägen oder Gutachten,
Korrespondenz mit Versicherungen und Behörden, interne Bearbeitung) eine pauschale
Schadensbearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 80 € pro Schadensfall zu verrechnen. Dem
Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein
administrativer
Aufwand entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender
Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
8. Verhalten im Schadensfall / Unfall
8.1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Verkehrsunfällen oder sonstigen Schadensereignissen
unverzüglich den Vermieter telefonisch und per Mail zu benachrichtigen.
8.2. Bei Verkehrsunfällen oder sonstigen Schadensereignissen während der Mietdauer ist der Mieter
verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und eine polizeiliche Aufnahme des
Ereignisses zu veranlassen. Unterlässt der Mieter die polizeiliche Meldung bzw. Aufnahme vor
Ort oder entfernt er sich vom Unfall- oder Schadensort ohne polizeiliche Aufnahme, haftet der
Mieter für den gesamten Schaden am Fahrzeug sowie sämtliche daraus entstehenden Schäden
und Folgeschäden uneingeschränkt und vollumfänglich.
In diesem Fall entfällt eine bestehende Haftungsreduzierung oder Versicherung.
8.3. Eine Anerkennung von Ansprüchen Dritter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist
unzulässig.
8.4. Der Mieter hat dem Vermieter und dessen Versicherung sämtliche zur Schadensbearbeitung
erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
8.5. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei jedem Schadensereignis, jeder Warnmeldung im
Fahrzeug (z. B. Service-, Motor-, Öl-, Kühlwasser-, Reifendruck- oder sonstige Warnleuchten)
sowie bei sonstigen technischen oder sicherheitsrelevanten Mängeln unverzüglich abzustellen
und den Vermieter umgehend zu informieren.
Eine Weiterfahrt trotz eines Schadens, einer Warnmeldung oder eines sicherheitsrelevanten
Mangels ist unzulässig.
Erfolgt dennoch eine Weiterfahrt, haftet der Mieter für sämtliche hierdurch entstehenden
Schäden und Folgeschäden uneingeschränkt und vollumfänglich. In diesem Fall besteht kein
Anspruch auf Leistungen aus einer bestehenden Kaskoversicherung oder
Haftungsreduzierung.
9. Datenschutz
9.1. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine im Mietvertrag
angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung,
Schadensbearbeitung und Bonitätsprüfung verarbeitet und gespeichert werden.
9.2. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen
Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe an
Dritte erfolgt ausschließlich zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt.
10.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters.
11. Stornierung / Rücktritt durch den Mieter
11.1. Der Mieter ist berechtigt, vor Beginn der Mietzeit vom Vertrag zurückzutreten (Stornierung). Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang
der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
11.2. Im Falle der Stornierung werden dem Mieter unabhängig vom tatsächlichen Schaden pauschal
30 % des vereinbarten Mietpreises als Stornogebühr berechnet.
11.3. Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder erscheint der Mieter nicht
zur vereinbarten Abholung („No-Show“), so bleibt der volle Mietpreis fällig.
11.4. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen, soweit diese den in
Absatz 11.2 oder 11.3 genannten Beträgen entsprechen.
12. Stornierung durch den Vermieter
12.1. Der Vermieter ist berechtigt, eine bereits bestätigte Buchung oder Reservierung aus wichtigem
Grund zu stornieren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
• Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs aufgrund eines nicht zu vertretenden Schadens oder
Diebstahls,
• höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen),
• technischen Defekten, die eine sichere Nutzung des Fahrzeugs unmöglich machen.
12.2. Im Falle einer Stornierung durch den Vermieter wird dem Mieter der bereits gezahlte Mietpreis
unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
13. Verwaltungsstrafen und Bearbeitungsgebühr
13.1. Für während der Mietdauer begangene Verkehrs- oder Verwaltungsübertretungen (z. B.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße, Maut- oder Halteverbotsdelikte) haftet
ausschließlich der Mieter als Fahrzeuglenker.
13.2. Geht eine derartige Anzeige oder Strafverfügung beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, die
erforderlichen Daten des Mieters an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
13.3. Für die Bearbeitung jedes einzelnen Vorfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00
erhoben, unabhängig davon, ob der Mieter die Strafe selbst bezahlt oder diese vom Vermieter
verauslagt wird.
13.4. Sofern der Vermieter eine Strafe direkt bezahlt, ist der Vermieter berechtigt, den Strafbetrag
zuzüglich der Bearbeitungsgebühr dem Mieter in Rechnung zu stellen.
13.5. Der Mieter wird über jede derartige Belastung schriftlich oder elektronisch informiert.